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Führungszeugnisse

Anbieter von kirchlicher bzw. verbandlicher Jugendarbeit vor Ort zählen zu den freien Trägern der Jugendarbeit. Diese sind nach §72 a des Sozialgesetzbuches VIII gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine Personen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, die im Bereich sexualisierte Gewalt einschlägig vorbestraft sind. Dies wird anhand des erweiterten Führungszeugnisses (EwFZ) geprüft.

Bitte denkt daran, regelmäßig in der Pfarrei oder eurem Jugendverband zu prüfen:

  • Welche Ehrenamtlichen sind zurzeit in Ihrer Pfarrei bzw. eurem Jugendverband in der Kinder- und Jugendarbeit tätig?
  • Liegen von allen die Bestätigungen vor, dass es keine relevanten Eintragungen im Erweiterten Führungszeugnis gibt?
  • Gibt es Bestätigungen, die bereits vor fünf Jahren ausgestellt wurden?

Die Ehrenamtlichen, bei denen die Bestätigung der Einsichtnahme des EwFZ noch nicht vorliegt oder länger als fünf Jahre zurückliegt, müssen Sie / müsst ihr zur Vorlage eines aktuellen EwFZ auffordern. Die Aufforderung kann über die Jugendstelle oder Kirchenstiftung erfolgen.

Da es sich bei den EwFZ um sensible personenbezogene Daten handelt, dürfen diese nicht von den Verantwortlichen vor Ort eingesehen werden. Die Diözese Eichstätt hat daher die Möglichkeit geschaffen, die erweiterten Führungszeugnisse im Bischöflichen Offizialat Eichstätt einsehen zu lassen. Das genaue Vorgehen und die notwendigen Formulare und Musteranschreiben sind hier zusammengestellt:

Bei Fragen wendet euch bitte ans Bischöfliche Jugendamt oder die Abteilung Personal im Bischöflichen Ordinariat, Tel. 08421/50-164.

Gesetzestexte

Präventions-Hotline der Diözese Eichstätt: 08421/50-500

Weitere Beratungsstellen:
www.hilfeportal-missbrauch.de