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Bischöflicher Stuhl der Diözese Eichstätt

Der Bischöfliche Stuhl der Diözese Eichstätt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie eine öffentliche juristische Person des kanonischen Rechts.

Der Bischöfliche Stuhl fördert kirchliche Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der dem Bischof anvertrauten Sorge für Liturgie/Gottesdienste, Apostolat und Caritas, theologische Wissenschaft und Theologenausbildung, Ökumene, kirchliche Kunst und Kultur. Der Bischöfliche Stuhl gewährt dem Bischof eine Dienstwohnung für die Dauer seiner Amtszeit. Zu den Aufgaben gehört ferner, den Amtssitz des Bischofs instand zu halten. Dies ist in der Satzung des Bischöflichen Stuhls festgelegt, die mit dem 23. Oktober 2017 von Bischof Gregor Maria Hanke in Kraft gesetzt wurde.

Der Vermögensverwaltungsrat besteht aus dem Bischof von Eichstätt oder einem von ihm Beauftragten als dessen Vorsitzenden und fünf vom Bischof von Eichstätt für die Dauer von jeweils fünf Jahren bestellten und ehrenamtlich tätigen Mitgliedern, die in wirtschaftlichen Fragen und im weltlichen Recht wirklich erfahren sein sollen. Der Vorsitzende besitzt kein Stimmrecht.

Der Vermögensverwaltungsrat entscheidet laut Satzung über die Verabschiedung des Haushaltsplans und die Anerkennung der Jahresrechnung. Die Zustimmung des Vermögensverwaltungsrates ist ebenso erforderlich für etwaigen Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien sowie den Erwerb und die Veräußerung von beweglichen Gütern, die von hohem Wert sind – so in der Satzung.

Haushalt des Bistums Eichstätt

Die Kirche und ihr Geld: Erläuterungen der Deutschen Bischofskonferenz

Finanzberichte des Bischöflichen Stuhles:

2020

2019

2018

2017