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Diözese Eichstätt übernimmt neues kirchliches Arbeitsrecht
Eichstätt. (pde) – Der Bischof von Eichstätt, Gregor Maria Hanke, hat in einem Schreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst der Diözese Eichstätt mitgeteilt, dass die Diözese Eichstätt zum 1. Januar 2016 die von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz Ende April verabschiedete novellierte Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in Kraft setzen wird.
Wie Bischof Hanke mitteilte, bestehen zwar weiterhin grundsätzliche Bedenken gegen die von der Mehrheit der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedete Novellierung der Grundordnung. Doch habe die Sorge um seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf eine Zersplitterung des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland den Ausschlag gegeben, die überarbeitete Grundordnung auch im Gebiet der Diözese Eichstätt in Kraft zu setzen. Damit werde die Einheit der katholischen Kirche auch im kirchlichen Arbeitsrecht gesichert. Bischof Hanke kündigte zugleich an, den von der Deutschen Bischofskonferenz angestoßenen grundlegenden Reformprozess weg von einer personenorientierten Regelung hin zu einer institutionenorientierten Neuregelung des kirchlichen Arbeitsrechts umfassend und nachhaltig zu unterstützen.
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