Zum Inhalt springen

Grundlegende Informationen und Hinweise

Allgemeine Regelungen zu Religionsunterricht und religiöser Erziehung

Am 17. August 2023 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus das neue kultusministerielles Schreiben (KMS) "Religionsunterricht und religiöse Erziehung; Grundlagen und allgemeine Regelungen" (KMS V.2-BS4402.1/61/25 v. 17.08.2023) veröffentlicht.

Es ist eine hilfreiche Informationsquelle, wo alle wesentlichen Aspekte für den Religionsunterricht und das religiöse Leben an der Schule zusammengefasst sind.

Sie finden hier das KMS im Wortlaut als PDF zum Download.

Ausgewählte Rechtsvorschriften für den Religionsunterricht an Grundschulen − Gesetzestexte und Kommentare als PDF zum Download

 

Kirchliche Mitwirkung an der Erstellung dienstlicher Beurteilungen

Der Religionsunterricht ist eine sog. res mixta, und wird von Staat und Kirche gemeinsam verantwortet. In diesem Rahmen ist es obligatorisch, dass bei der anstehenden Beurteilung von staatlichen Lehrkräften mit der Fakultas für den Religionsunterricht auch die Kirchliche Oberbehörde gehört werden muss.

Wir betrachten dies zudem als Möglichkeit der fachlichen Beratung und immer auch der persönlichen Bestärkung unserer Kolleginnen und Kollegen. Die im Zusammenhang mit den Unterrichtsbesuchen geführten Gespräche erweisen sich in der Regel als sehr fruchtbar und anregend für beide Seiten.

Falls an Ihrer Schule die dienstliche Beurteilung einer staatlichen Religionslehrkraft ansteht, bitten wir um eine möglichst frühzeitige Benachrichtigung, damit wir den Unterrichtsbesuch einplanen können. Zur Festlegung des Termins benötigen wir auch den Stundenplan der betreffenden Lehrkraft.

Grundsätzlich ist es uns ein Anliegen, dass ein Unterrichtsbesuch zusammen mit der Schulleitung stattfindet; zum einen, um Religionslehrkräfte im Sinne der Beurteilungsrichtlinien gleichberechtigt zu Lehrkräften mit anderer Fakultas zu behandeln, zum anderen, um eine gemeinsame Beurteilungsgrundlage zu haben.

In das hier hinterlegte digitale Formular können Sie sowohl Religionslehrkräfte, die zur periodischen Beurteilung anstehen, als auch Sonderfälle zur Beurteilung bzw. Beratung melden. Bitte senden Sie dieses zum Beginn des Halb-/bzw. Schuljahres, in dem Sie Unterrichtsbesuche bei den betreffenden Lehrkräften im Fach Kath. Religionslehre planen. Sie erhalten dann von uns eine Rückmeldung, ob ein Besuch der Kirche erfolgt, oder ob Sie den Vermerk „die kirchliche Oberbehörde wurde gehört“ in die Beurteilung aufnehmen können.

Sollten Religionslehrkräfte im Kirchendienst bzw. pastorale Mitarbeiter/-innen an Ihrer Schule tätig sein, werden wir uns bezüglich im Vorfeld eines Beurteilungsbesuches mit Ihnen in Verbindung setzen.

Selbstverständlich können Sie uns darüber hinaus jederzeit persönlich kontaktieren, per E-Mail oder telefonisch. Das Formular erleichtert uns die Planung der Unterrichtsbesuche, die persönliche Beratung, insbesondere bei Sonderfällen, soll dieses jedoch nicht ersetzen.

Statistische Erhebungen zum Religionsunterricht

Amtliche Informationen über die Unterrichtssituation im Fach Katholische Religionslehre erhalten wir direkt vom Kultusministerium.

Darin enthalten sind u. a. folgende Angaben:

Religionslehrkräfte an Ihrer Schule (insbesondere Name, Vorname, PKZ)
die tatsächlichen Einsätze im Fach RU (Klasse/Gruppe, Schülerzahl, Stundenmaß)
Hinweise über Unterrichtsausfälle (Anzahl der Stunden, Klasse/Gruppe, Grund)
weitere statistische Angaben
Weil wir diese Daten durch unser kirchliches Informationssystem RELIS nutzen können, werden wir Sie lediglich im Einzelfall um Mithilfe bitten, wenn wir dringend noch ergänzende Informationen benötigen. Unsere Mitteilungen und Publikationen, z. B. Ausgaben unserer religionspädagogischen Fachzeitschrift Kontakt, werden über die Schuladresse an die einzelnen Lehrkräfte versandt (mit dem Adressatenhinweis „z. Hd. Herrn Max Mustermann“). Da wir die jeweiligen Daten des Kultusministeriums erfahrungsgemäß erst spät im Laufe des Schuljahrs erhalten, ergibt sich jedoch eine Informationslücke bei Versetzungen. Sollten wir eine Lehrkraft, die von Ihrer Schule wegversetzt wurde, noch über diese Adresse anschreiben, so bitten wir Sie ganz herzlich darum, für eine Weiterleitung des Briefes an die neue Einsatzschule zu sorgen. Die Datenkorrektur bei uns erfolgt automatisch, sobald die Angaben des Kultusministeriums importiert sind.

Fachbetreuung - Fachschaftsleitung - Kontaktlehrkräfte

Die Personenabfrage bezüglich der Mitteilung von Fachbetreuer/-in/Fachschaftsleiter/-in/Kontaktlehrkräfte erfolgt zu Schuljahresbeginn per E-Mail.

Sollte sich eine Veränderung ergeben, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an schulabteilung@bistum-eichstaett.de mit

Für Grund-, Mittel- und Förderschulen: Eine Beschreibung der Tätigkeitsfelder von Kontaktlehrkräften finden Sie in Kürze hier LINK

Vertretungen - Mobile Reserve

Der Aufwand für Vertretungen steigt nach wie vor. Er macht heute einen Hauptteil unserer täglichen Arbeit aus. Trotzdem sind wir – wie der Staat auch – nicht in der Lage, alle Ausfälle zu vertreten, obwohl wir ab dem Schuljahr 2024/25 die Anzahl der kirchlichen Religionslehrkräfte, welche als MOBILE RESERVE zur Verfügugng stehen, aufgestockt haben.

In unserer kirchlichen Verantwortung für einen qualifizierten und verlässlichen Religionsunterricht ist uns weiterhin daran gelegen, in intensiver Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulleitungen die Unterrichtsstunden nach Möglichkeit zu vertreten und den Ausfall so gering wie möglich zu halten; wir bitten deshalb in diesem Zusammenhang um Verständnis, wenn wir auch nicht alle Fortbildungsanträge genehmigen können. Unser vermehrter Einsatz für geeignete Unterrichtsvertretungen wird – wie Rückmeldungen zeigen - von der staatlichen Schulverwaltung äußerst positiv aufgenommen.

Gruppengröße im Religionsunterricht

Hierzu gibt es die Anordnung des Staatsministeriums (KMS VI.2-5 S 4402.1/6/5 v. 21.10.2009, Nr. 4), wonach sich die Größe der Unterrichtsgruppe im Fach Religionslehre, an der durchschnittlichen Klassengröße der jeweiligen Jahrgangsstufe zu orientieren hat.

Sollten Schwierigkeiten auftauchen, den Religionsunterricht mit den vorhandenen Lehrkräften in dieser gewünschten Form zu erteilen, so wenden Sie sich bitte an Herrn Christian Müller.

Wir werden dann versuchen, mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Rechtliche Grundlagen für Schulgottesdienste

Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen für Schulgottesdienste zusammengefasst.

 

Diözesane Schulen: Wertebewusst erziehen und bilden

Die Diözese Eichstätt ist Trägerin von 6 diözesanen Schulen, die vormals alle in Ordensträgerschaft standen. Damit greift die Diözese eine reiche Tradition kirchlicher Bildungsarbeit auf und entwickelt die ordensgeprägten Schulleitbilder fort. mehr...

Termine

Seite 4 von 18  1  2  3 4 5  6  7  8  9  10  11  12  13  14  15  16  17  18 <<>>

Dienstag, 22. Oktober
14.30 Uhr
Medien-Café
Ort: Medienzentrale Eichstätt
Dienstag, 05. November
16.00 Uhr
Mittwoch, 06. November
15.00 Uhr

Seite 4 von 18  1  2  3 4 5  6  7  8  9  10  11  12  13  14  15  16  17  18 <<>>