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26.07.2024

Die Kirchenverwaltung wird neu gewählt – Zeichen der demokratischen Mitwirkung

Am 24. November 2024 finden in den Pfarreien und Pfarrverbänden der Diözese Eichstätt Wahlen zur Kirchenverwaltung statt. Dieses Gremium ist maßgeblich für die Gestaltung des Lebens in den Pfarreien und Pfarrverbänden verantwortlich. Die Kirchenverwaltung trifft letztlich alle Entscheidungen zu Finanzen, Personalangelegenheiten und Bauvorhaben. Der Pfarrer ist zwar in der Regel Kraft Amtes der Kirchenverwaltungsvorstand, hat aber letztlich auch nur eine Stimme in dem Gremium.

Bischof Gregor Maria Hanke hat die Gläubigen der Diözese Eichstätt dazu ermutigt, sich aktiv an den bevorstehenden Kirchenverwaltungswahlen zu beteiligen. Unter Berufung auf einen Vergleich aus dem Lukasevangelium, in dem Jesus seine Jünger zur bedachten Planung ermahnt, betont Bischof Hanke die Bedeutung überlegten und verantwortungsvollen Handelns in kirchlichen Angelegenheiten.

„In unseren Kirchenstiftungen in den Pfarreien und Pfarrverbänden vor Ort ist die Fähigkeit gefragt, überlegt und verantwortungsvoll zu handeln“, so Bischof Hanke. Er unterstreicht dabei die Vielseitigkeit der Aufgaben einer Kirchenverwaltung, die von der finanziellen Förderung des kirchlichen Lebens über die Verwaltung von Baumaßnahmen bis hin zur Personalführung reichen.

Die bevorstehenden Wahlen bieten den Gläubigen die Möglichkeit, aktiv an der demokratischen Gestaltung ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Bischof Hanke ermutigt Interessierte, sich als Kandidaten zur Wahl aufstellen zu lassen: „Wenn Sie sich vorstellen können, in Ihrer Pfarrei auf diese Weise mitzuwirken, melden Sie sich als Kandidatin oder Kandidat in Ihrem Pfarrbüro oder sprechen Sie andere Pfarreimitglieder an, die sich für diese Aufgabe eigenen!“

Der Bischof dankt zugleich allen Ehrenamtlichen, die sich bereits in verschiedenen Bereichen der Kirchengemeinde engagieren. Er würdigte ihren Einsatz und betonte die Bedeutung ihres Beitrags für das kirchliche Leben vor Ort.

Die Kirchenverwaltungswahlen am 24. November 2024 seien somit nicht nur eine Gelegenheit zur aktiven Mitgestaltung, sondern auch ein Zeichen der lebendigen Gemeinschaft und der demokratischen Mitwirkung in der Diözese Eichstätt.

Die Kirchenverwaltung: Zentrales Organ der Kirchenstiftung

Jede Kirchenstiftung wird von einer eigenen Kirchenverwaltung geleitet, wobei es in größeren Pfarreien mehrere Kirchenstiftungen geben kann, etwa Kuratie-, Expositur- und Filialkirchenstiftungen.

Die Kirchenverwaltung setzt sich aus dem Kirchenverwaltungsvorstand, in der Regel dem Pfarrer, sowie gewählten Mitgliedern zusammen. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Katholikenzahl in der jeweiligen Kirchengemeinde: Bis zu 2.000 Katholiken wählen vier Mitglieder, bis zu 6.000 sechs Mitglieder und darüber hinaus acht Mitglieder.

Wahlberechtigt sind alle römisch-katholischen Kirchenmitglieder, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, kirchensteuerpflichtig sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtszeit der Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt sechs Jahre.

Eine zentrale Rolle innerhalb der Kirchenverwaltung nimmt der Kirchenpfleger ein, der aus den Mitgliedern gewählt wird und den Pfarrer in finanziellen Angelegenheiten unterstützt.

Zu den Hauptaufgaben der Kirchenverwaltung zählen die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Vermögens, die Sicherstellung der ortskirchlichen Bedürfnisse, die Aufstellung von Haushaltsplänen sowie die Erstellung der Jahresrechnung.

Nicht zu verwechseln ist die Kirchenstiftung mit dem Pfarrgemeinderat. Dessen Hauptaufgabe ist es, den Pfarrer sowie pastorale Mitarbeitende in Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, zu beraten und zu unterstützen. Die Kirchenverwaltung ist somit das Gremium, welches die pastorale Arbeit des Pfarrgemeinderates und der Seelsorgerinnen und Seelsorger erst ermöglicht. Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung sind Pfarrgemeinderäte oder Kirchortsräte jedoch zu informieren und zu konsultieren. Diese Struktur gewährleistet eine effektive Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung innerhalb der Kirchengemeinden. Darüber hinaus bilden die Kirchenverwaltungen innerhalb eines Pfarrverbandes eine Arbeitsgemeinschaft, die sich um die koordinierte Planung und Durchführung gemeinsamer Vorhaben kümmert.

Verwaltungskoordinatoren beraten die Kirchenstiftungen

Das Bistum Eichstätt lässt die Kirchenverwaltungen vor Ort nicht allein. Acht Verwaltungskoordinatoren unterstützen die Kirchenstiftungen bei Rechts- und Verwaltungsfragen. Sie greifen den ehrenamtlichen Kirchenverwaltungen und dem Pfarrer vor Ort beispielsweise bei der Erstellung der Haushaltspläne oder im Bereich der Kindertagesstätten unter die Arme.

Außerdem informieren sie über rechtliche Neuerungen und deren Umsetzungen für die Kirchenstiftungen. „Damit leisten wir Hilfe zur Selbsthilfe für die Ehrenamtlichen vor Ort“, beschreibt Hans-Peter Kraus, Fachbereichsleiter der Stiftungsberatung, die Aufgaben seines Teams. „Damit entlasten wir aber auch die Pfarrer vor Ort, sodass sie mehr Freiraum für die Seelsorge haben.“

Die Verwaltungskoordinatoren sind auch Schnittstelle zwischen den Verantwortlichen in den Kirchenstiftungen und den Dienststellen des Bischöflichen Ordinariats. Damit die Problemstellungen einheitlich gelöst werden, bündelt Stephan Graber, Fachreferent für Organisationsberatung, die verschiedenen Themen und Lösungen intern im Bischöflichen Ordinariat.